Q&A Impfpflicht

Update: Arbeitsrecht in der Healthcare-Branche

Fachanwalt Christian Erbacher erklärt aktuelle Regelungen und beantwortet individuelle Fragen, Video-Webinar

Für Mitarbeitende von Gesundheitseinrichtungen wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Besonderheiten, die je nach Trägerschaft variieren können. Im Vergleich zum klassischen Arbeitsrecht, gelten im Gesundheitswesen viele Ausnahmeregelungen. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie und die folgende einrichtungsbezogene Impfpflicht sind die Besonderheiten des Arbeitsrechts wieder verstärkt in den Fokus des Einrichtungs- und Personalmanagements gerückt. Dabei sämtliche Änderungen und Regelungen immer individuell parat zu haben, ist eine Mammutaufgabe. Doch wer im Personalmanagement arbeitet, braucht auch in Krisenzeiten einen rechtssicheren Überblick und sollte aktuelle gesetzliche Regelungen und Vorgaben genau kennen. Dabei geht es nicht nur um Fragestellungen der Arbeitszeit, Dokumentationspflichten, Fremdpersonaleinsatz sondern auch um Anstellungsverhältnisse, Vergütung und Urlaubsanspruch usw.

Ein aktuelles Update fürs Personalmanagement in Healthcare-Einrichtungen gibt das kostenfreie Online-Q&A von Health&Care Management und der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.

Neben Antworten auf Ihre ganz persönlichen Fragestellungen, gibt Fachanwalt Christian Erbacher einen Überblick über die aktuellen Neuerungen und hält u.a. Input und Tipps zu folgenden Themen bereit:
• Pandemiebedingte Regelungen: Welche arbeitsrechtlichen Learnings sind aus der Corona-Pandemie zu ziehen? Was gilt jetzt?
• Arztanstellung: Welche Regelungen gelten in klinischen MVZ und was ist bei der Abrechnung aktuell zu beachten?
• Vergütung: Wie sind Sonderzahlungen und Gratifikationen (wie z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Bonuszahlungen) zu behandeln?
• Urlaub: Ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung vererblich? Welche Hinweispflichten hat der Arbeitgeber? Welche Neuerungen bestehen beim Urlaubsrecht?
• Feminisierung in der Medizin: Was gilt bei Schwangerschaft, Stillzeiten usw. im arbeitsrechtlichen Kontext

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Ihr Experte

Christian Erbacher

Herr Christian Erbacher, LL.M.

Rechtsanwalt Christian Erbacher, LL.M. ist Fachanwalt für Medizinrecht und Partner der Kanzlei Lyck+Pätzold.healthcare.recht. Darüber hinaus hält er einen Master im Medizinrecht und ist Lehrbeauftragter an der Frankfurt University of Applied Sciences sowie an der SRH Fernhochschule – The Mobile University.

Christian Erbacher berät seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit in der Healthcare-Welt. Er unterstützt vor allen niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser, Healthcare-Unternehmen und start ups. Ein Schwerpunkt der Beratung liegt in regulatorischen Fragestellungen, der Begleitung von M&A-Prozessen und MVZ-Gründungen sowie dem Gesellschafts-, Arbeits- und dem Medizinproduktrecht. Außerdem berät er auf Grund seiner Leidenschaft für digitale Prozesse in allen Fragen zum E-Health.

Lyck+Pätzold.

Die Kanzlei Lyck + Pätzold. healthcare. recht

Die Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht ist seit 2002 für den Gesundheitsmarkt tätig und berät Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Verbände und Industriehersteller zu allen gesellschaftsrechtlichen und medizinrechtlichen Fragen. Dadurch verfügen wir über ein tiefes Branchenverständnis und haben den Gesundheitssektor seit 2002 mit ca. 500 jährlichen aus der Healthcare-Branche stammenden Mandaten mitgestaltet.

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